Berufsausbildung für Erwachsene

Ab dem vollendeten 17. bzw. 19. Lebensjahr können Berufsausbildungen im Pflege- und Betreuungsbereich absolviert werden.
Ab dem vollendeten 17. bzw. 19. Lebensjahr können Berufsausbildungen im Pflege- und Betreuungsbereich absolviert werden.