Schule für Sozialbetreuungsberufe - Familienarbeit

- 3-jährige Ausbildung zur/zum Diplom-Sozialbetreuer*in-Familienarbeit
- Pflegeassistenzausbildung integriert
- Tagesform (Vollzeit)
Diplom-Sozialbetreuer*innen-Familienarbeit sind kompetent für:
- die Betreuung von Familien oder familienähnlichen Gemeinschaften in schwierigen Lebenssituationen
- die Anleitung/Begleitung zur Erhaltung des gewohnten Alltags und Lebensrhythmus (Zeitplan, Familienorganisation etc.)
- Haushaltsorganisation und -führung (Haushaltskassa, Wohnungspflege, Wäschepflege, Zubereitung von Mahlzeiten etc.)
- ganzheitliche Begleitung von Menschen in vielfältigen Situationen
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- altersspezifische Alltagsbegleitung von Babys, Kindern und Jugendlichen, Spiel und Lernanimation
- lösungsorientierte Begleitung von Eltern, Menschen mit Beeinträchtigungen und alten Menschen
- Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden
- Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam der öffentlichen und freien Wohlfahrt
- Pflege von alten, kranken und beeinträchtigten Menschen (Pflegeassistenzausbildung)
Ausbildungsschwerpunkte
- Themenfeld 1: Familie als System und ihre spezifischen Herausforderungen
- Themenfeld 2: Alltagskultur und Wohnen
- Themenfeld 3: Sozialpädagogische Begleitung
- Themenfeld 4: Konzepte und Methoden der Familienarbeit
Ausbildungsdetails
- 3 Jahre mit 2440 Stunden Theorieunterricht (inkl. Pflegeassistenzausbildung)
- 1800 Stunden Praktikum (in Senioren- bzw. Pflegeheimen, in der Hauskrankenpflege, in Krankenanstalten, in der Familie, im Kindergarten, in der Säuglings- und Wochenbettpflege, im Behindertenbereich etc.)
- Diplomprüfung zum/zur Diplom-Sozialbetreuer*in-Familienarbeit am Ende der Ausbildung
- BabyCarePass (Zertifikat für die Kinderbetreuung)
Information
Seit 01.09.2016 sind alle Pflegehelfer*innen automatisch Pflegeassistent*innen. Eine verpflichtende Aufschulung ist nicht vorgeschrieben. Falls der Arbeitgeber Aufgaben verlangt, die über das Maß der Pflegehilfeausbildung hinausgehen, muss ein entsprechender Kompetenznachweis erbracht werden. Eine Aufschulung obliegt dem Dienstgeber.
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Caritas Ausbildungszentrum für Sozialberufe
1090 Wien